Moin moin.
Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeitgesetz: ist es erlaubt während der Urlaub Mehrarbeit zu leisten?
Der Fall: ein MA bzw. Vorgesetzter hat 3 Wochen Urlaub beantragt. Er erscheint am Wochenende und leistet Überstunden, was auch ausbezahlt bekommt. Am Montag befindet er sich wieder im Urlaub.
Wie wäre es, wenn er in der Woche (ohne Leisten der Mehrarbeit) zum Arbeit erscheint und dann wieder Urlaub?

Viele Grüße,
mamoulian.