Erstellt am 11.12.2013 um 11:46 Uhr von gironimo
Ihr seid in der Mitbestimmung, wenn Regeln erstellt werden, wie denn die generelle Firmenvorgabe überhaupt heruntergebrochen wird.
Also nicht nur bei den Zahlen, die Euch in Form einer Liste vorgelegt werden (wo Ihr dann freundlich nicken dürft) sondern bereits bei der Frage, wie das System ist, das zur Anwendung kommt.
Beurteilungsgrundsätze ( § 94 BetrVG). Wenn daran Prämien gekoppelt sind auch § 87 Abs.1 Nr. 10+11 BetrVG.
Das Traumziel der Firma sei dahingestellt - da habt Ihr keinen Einfluss.