Also bei der übergeordneten Sollvorgabe ist der Betriebsrat nicht zustimmungspflichtig. Klar soweit. Wird aber die Unternehmensweite Sollvorgabe auf die einzelnen Mitarbeiter heruntergebrochen, muss der Betriebsrat hinzugezogen werden.
Meine Frage ist, ist der Betriebsrat dann zustimmungsplichtig bei:
a) der übergeordneten Sollvorgabe (gilt für die gesamte Belegschaft)? oder
b) bei den heruntergebrochenen Sollvorgaben der einzelnen Mitarbeiter?