Erstellt am 10.12.2013 um 22:32 Uhr von blackjack
##Muss der Arbeitgeber jedesmal die Erlaubnis vom Betriebsrat einholen##
Ja.
Erstellt am 11.12.2013 um 09:50 Uhr von gironimo
Ich stimme blackjack zu.
Man kann so etwas in einer Vereinbarung mit dem AG regeln. Allerdings würde ich ihm da die Zügel nicht zu locker lassen und keinen generellen Freibrief für den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausstellen. Andererseits macht es vielleicht Sinn, das 99er-Verfahren bei kurzfristigen Krankheitsfällen zu vereinfachen.
Ich kenne z.B. eine Vereinbarung, wonach der BR dem AG erlaubt bis zu zwei erkrankte AN im Monat durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen (mit anschließender Meldung an den BR). Im Gegenzug hat der AG weiteren Planstellen zugestimmt und die Gesamtzahl der Leiharbeitnehmer im Betrieb begrenzt.
Naja - alles eine Frage der Abwägung, was in einem Betrieb sinnvoll ist. Will man eine Regelung erst noch finden, wird man wohl nicht umhinkommen, dem AG deutlich zu machen, dass jede Einstellung die Zustimmung des BR erfordert - auch wenn es mühselig ist.
Erstellt am 11.12.2013 um 10:08 Uhr von marlene
Es wird jedes Mal ein anderer, neuer AN in den Betrieb eingegliedert.