Bei uns im Betrieb sind 185 Mitarbeiter beschäftigt. Infolge eines wechselnden Krankenstandes wird sehr häufig auf Leiharbeitnehmer zurück gegriffen. Muss der Arbeitgeber jedesmal die Erlaubnis vom Betriebsrat einholen ( BetrVG 99 ) wenn er ein oder mehrere Leiharbeiter beim Verleihbetrieb ordert ???