Erstellt am 10.12.2013 um 22:31 Uhr von blackjack
##Die MA haben eigentlich nur Angst----Ich denke die MA fallen uns in den Rücken##
Was sagt dir § 87 I Nr. 3 BetrVG ?
Es unterliegt nicht nur die Anordnung, sondern auch die Duldung, der von Arbeitnehmern freiwillig geleisteten Überstunden, dem Mitbestimmungsrecht!
Erstellt am 11.12.2013 um 08:59 Uhr von Topas
Die Verkehrspolizei ist gebeten worden, ob man bei Rot fahren darf. Sie hat abgelehnt. Nun haben sich die Verkehrsteilnehmer zusammengetan und haben abgestimmt, trotzdem bei Rot zu fahren. Oh, das ist ja blöd, damit ist ja der Polizeibeschluss ausgehebelt, nicht wahr!?? Albern.
Erstellt am 11.12.2013 um 09:12 Uhr von Hartmut
Hallo Romanum, soll das heißen, die Leutchen leben SEIT FEBRUAR, also fast ein Jahr, in dieser Angst, und ihr seid immer noch nicht auf sie zugegangen um aufzuklären? Ja, wann hattet ihr das denn vor!??
Und jetzt wundert ihr euch, ob sie euch "in den Rücken fallen" werden. Oh Mann.
Okay. Ist passiert. Mein Vorschlag: Geht für den Moment taktisch vor und stimmt doch noch zu. Und nutzt die folgende Zeit für gute Öffentlichkeitsarbeit. Ich meine, richtig gute.
Erstellt am 11.12.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Was Euch richtig erscheint, müsst Ihr an Hand der Situation schon selbst entscheiden. Wenn die Leute Angst haben, hoffen sie wahrscheinlich auf einen starken Betriebsart. Allerdings müsst Ihr den Gegenwind ertragen können. Zweifelsohne ist Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb in derartigen Situationen sehr wichtig; aus meiner Sicht das A +O.
Wenn Ihr Standfestigkeit beweisen wollt, bleibt bei Eurem NEIN - begründet im Betrieb warum und wieso, damit es nicht aussieht als seid Ihr nur Prinzipienreiter - und ruft ggf. das Arbeitsgericht an, um dem AG zu untersagen Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen (oder durch "freiwillige" geleistet entgegenzunehmen).