Erstellt am 07.12.2013 um 17:29 Uhr von gironimo
Wo kein Kläger da kein Richter - ich würde mich darauf aber nicht verlassen.
Warum sollte der BR etwas Bekunden, was er nicht gemacht hat. Man kann doch (auch als Arbeitnehmer) davon ausgehen, dass der BR seine Hausaufgaben macht.
Erstellt am 08.12.2013 um 10:46 Uhr von Hoppel
Ich würde ja mal das Merkblatt 5 SEHR aufmerksam lesen ...
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27728/Navigation/zentral/Unternehmen/Recht/Entlassungen/Entlassungen-Nav.html
Erstellt am 08.12.2013 um 11:28 Uhr von Nubbel
http://www.bag-urteil.com/schlagwort/konsultationsverfahren/
als betriebsrat würde ich mich da nicht in die nesseln setzen.
hast du abs 3 des § 17 kündigungsschutzgesetz schon mal gelesen?
was hat der betriebsrat davon, für den arbeitgeber zu lügen?