Genius,
laut § 99 hat der BR mitzubestimmen bei "jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung". Damit Euer Mitbestimmungsrecht entsteht, muss ein solcher Vorgang stattfinden. Insofern wäre hier zu prüfen, ob eine Ein- oder Umgruppierung überhaupt erfolgt ist. Eine Umgruppierung ist hier sicherlich nicht erfolgt, da die Einstufung ja erhalten bleibt. Verbliebe also noch eine Eingruppierung. Eine Eingruppierung erfolgt zwingend bei der Einstellung, kann aber auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses erfolgen, wenn z.B. auf Grund veränderter Tätigkeit die Einstufung des AN erneut erfolgen muss, sich also für die Einstufung relevante Merkmale ändern, die grundsätzlich zu einer veränderten Einstufung führen könnten. Ich vermute hier mal, dass der Arbeitsort (und nur dieser ändert sich) bei Euch kein Merkmal für die Einstufung ist, von daher gibt es dann vermuitlich auch keine Eingruppierung (Vorgang!), der Ihr überhaupt widerspürechen könnt. Insofern wäre dieser Beschluss in der Tat fehlerhaft, aber unbeachtlich, gewesen.
Da der Beschluss zur Versetzung rechtlich von einem möglichen Beschluss zur Eingruppierung unabhängig ist, liegt dem AG hier also auch gar kein Widerspruch zur Versetzung vor, d. h. er führt aus eigenem Entschluss keine Versetzung durch, obwohl die formalen Voraussetzungen vorliegen. Allerdings habt Ihr ihm mit dem fehlerhaften Beschluss hierfür eine Steilvorlage geliefert und erfahrungsgemäß werdet Ihr bei dem Kollegen auch nicht erreichen können, dass dieser versteht, wer sich hier blöd anstellt.
Ob man sich die Blöße geben will, den Beschluss zur Einstufung dem AG gegenüber zurückzuziehen? Das wäre natürlich ein voller Punktsieg für den Arbeitgeber... Ich weürde eher dazu tendieren, dem Arbeitgeber gegenüber die Verwunderung zu äußern, dass er nun, trotz des zustimmenden Beschlusses zur Versetzung diese nun nicht vornimmt.
Zitat (Nubbel):
"schlimm schlimm schlimm
da ist ein betriebsrat der eine versetzung nicht von einer einstellung unterscheiden kann."
Nein! Schlimm ist, dass hier einige regelmäßige Teilnehmer eine diebische Freude daran haben, Fragesteller abzuwatschen! Man kann nur hoffen, dass diese Teilnehmer keine Betriebsräte sind, da ihnen offensichtlich die charakterliche Eignung fehlt!