Erstellt am 05.12.2013 um 00:30 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 05.12.2013 um 07:00 Uhr von Hoppel
@ HamBr
Der 24.12. ist ein ganz "normaler" Werktag, grundsätzlich muss also ganz normal gearbeitet werden.
Ausnahmeregelungen findet man in TV, BV, AV > also musst Du nachgucken
Erstellt am 05.12.2013 um 11:47 Uhr von Tulpe
Ist Altersabhängig. Eventuell Jugendschutz.
Gruß Tulpe
Erstellt am 05.12.2013 um 12:54 Uhr von Kulum
Nö, is es nicht. Jugendliche dürfen am 24. nur bis 14.00 Uhr beschäftigt werden. Beschäftigt werden dürfen sie aber
Erstellt am 05.12.2013 um 16:47 Uhr von ganther
Erstellt am 06.12.2013 um 22:15 Uhr von Hartmut
Hallo HamBr, um das beurteilen zu können, teile uns bitte das Alter des Azubis (m/w) bzw. Praktikanten mit, und bitte auch, ob der AG überhaupt wünscht, dass er an Heiligabend arbeitet.