Erstellt am 03.12.2013 um 20:05 Uhr von marlene
Arbeitnehmer nicht, BR ja
Erstellt am 04.12.2013 um 09:48 Uhr von gironimo
Natürlich kann der AG sich neben einen AN stellen und mit der Stoppuhr (keine mitbestimmungspflichtige technische Einrichtung) Zeiten erfassen und auf einen Block notieren.
Was dann mit den notierten Zeiten geschieht, wird für den BR interessant. Also werden die gewonnenen Daten in eine IT-Einrichtung eingegeben und ggf. tabellarisch mit Namen zusammengefasst; wie wird ausgewertet und was usw.
Also vielleicht ein (weiterer) Anlass einen BR zu wählen?
Erstellt am 04.12.2013 um 12:13 Uhr von sashbe
Ja die betriebsratswahl steht ja im Feb an! Das Problem ein Mitarbeiter ca 10 Jahre im Betrieb wurde gestoppt der Meister hat einfach was obendrauf gemacht so das der Akkord nicht mehr zu schaffen ist
Erstellt am 04.12.2013 um 12:53 Uhr von tommyh
Na dann hat der neue BR ja gleich gut zu tun!
Als erstes Seminar machen und dann vernünftige Betriebsvereinbarungen!
Viel Glück und Spass dabei!
Im Moment keine Chance für den AN da die zu erbringende Leistung ja sicher weder im Arbeitsvertrag oder im Tarif genau definiert ist.