Hallo
Ich arbeite im Krankenhaus als Krankenpfleger(TVÖD) nach einem Schichtplan. Unser Dezemberdienstplan wurde vom Betriebsrat nicht genehmigt, da Kollegen/innen die im Dezember noch Urlaubstage genommen haben nicht überplant werden dürfen. Das bedeutet daß jeder der im Dezember Urlaub hat, nur die Stundenzahl arbeiten darf die nach Abzug der Feiertage übrig bleiben.Alle die keinen Urlaub haben, dürfen deshalb mehr Stunden als sonst arbeiten da ja trotzdem die Feiertage mit Personal abgedeckt werden müssen. Der Betriebsrat behauptet daß diese Regelung genau so im TVÖD steht. Einige Kollegen/innen haben jetzt auf Urlaub verzichtet, dafür aber die Tage die sie als Urlaub geplant hatten als sichere Freizeit eingetragen. Deshalb dürfen sie dann auch mit mehr Stunden verplant werden. Ich war immer der Meinung wir hätten einen Dienstplan in dem der Ausgleichszeitraum der Arbeitsstunden über ein Jahr geht. Hat unser Betriebsrat recht, damit daß derjenige in dem Monat in dem er Urlaub hat Stundenmäßig nicht überplant werden darf ?
alterchen