Erstellt am 02.12.2013 um 08:20 Uhr von gironimo
Vielleicht sollte sie statt des Anwalts lieber ihren Arzt fragen. Wenn es wirklich aus medizinischen Gründen Sinn macht, mal etwas weniger zu arbeiten, sollte sie es tun.
Ansonsten sägen sich viele selbst den Ast ab, auf dem sie sitzen.
Erstellt am 02.12.2013 um 08:33 Uhr von Kölner
@kikki
Ich halte es auch für sinnvoll, dem Ratschlag von gironimo zu folgen.
Ansonsten stimmt aber auch, dass eine krankheitsbedingte Kündigung mit diesen Fehltagen vermutlich nicht vor gericht bestand hätte.
Eine Änderungskündigung vielleicht schon.
Aber mal am Rande: Hat man sich denn mal Gedanken gemacht, wieso die Kollegin krank ist?
Erstellt am 02.12.2013 um 08:41 Uhr von kikki
Die Kollegin hat u.a. psychische Probleme die aber i. ihrem privaten Umfeld liegen, desweiteren auch Probleme m.d. Herzen.
Der Betriebsarzt rät auch zur Stundenreduzierung.
Der AG hat ihr auch schon einen anderen Arbeitsplatz angeboten allerdings mit geringerem Verdienst. Sie lehnt alles ab erwartet aber Unterstützung vom BR. Ich weiß nur nicht wie wir sie hier noch unterstützen könnnen. Die gesundhtl. Probleme und die Angebote des AG können wir ja auch nicht ignorieren.
Erstellt am 02.12.2013 um 10:45 Uhr von BRFrage
Hallo, für eine krankheitsbedingte Kündigung ist die Vergangenheit (eigentlich) unwichtig. Die Voraussetzungen sind: 1. BEM wurde durchgeführt und abgeschlossen 2. es gibt eine negative Prognose. Falls beides zutrifft ist die Chance des AG gut, mit der Kündigung durchzukommen.
Der BR kann sich im BEM-Verfahren für die Kollegin stark machen, z.B. indem er den Abschluss des Verfahrens hinauszögert. Es gibt sehr viele Ansatzpunkte und Hilfsmöglichkeiten die man ins Spiel bringen kann. Er sollte versuchen die Kollegin zu überreden, weniger zu arbeiten, einen anderen Arbeitsplatz anzunehmen etc. Dann fällt eine negative Prognose schwer, weil ja ein neuer Sachstand da ist. Wenn die Probleme aber nicht aus dem Arbeitsumfeld stammen hilft auch das wenig.
Erstellt am 02.12.2013 um 17:06 Uhr von schmitti
BRFrage, ein BEM ist keine zwingende Vorrausetzung für eine Kndigung aus Gründen der Gesundheit. Es ist nur so, dass sofern der AG kein BEM angeboten hat oder falls der AN dem zugestimmt hat dieses nicht den Anforderungen des BAG entspicht, muss der AG belegen, dass auch mit einem ordungsgemäßen BEM dieKündigung unvermeidbar gewesen wäre. So das BAG.
Erstellt am 03.12.2013 um 09:47 Uhr von BRFrage
Hallo Schmitti,
ja das stimmt, danke für den Hinweis! Das ist zwar normalerweise kaum zu belegen - ausser wenn wie in diesem Fall die Krankheitsgründe eher nicht im Arbeitsumfeld liegen.