Hallo, ich bin Betriebratsmitglied und habe zur Überarbeitung unserer BV Gleitzeit folgenden sachverhalt zu klären:
Mitarbeiter unseres Unternehmens sind nach gültiger BV Gleitzeit zum Beginn der Kernzeit ab 8,00 Uhr im Haus und führen Produktschulungen mit unseren Kunden in unserem Haus bis ca. 16,00 Uhr durch. Anschließend sind sie dann zur weiteren Kundenbetreuung und Abendveranstaltung bis ca. 24 Uhr eingesetzt.
Die Frage ist nun, was von der beschriebenen Tätigkeit Arbeitszeit ist.