Erstellt am 18.11.2013 um 04:46 Uhr von frohnau
Bei uns haben wir das so geregelt, das man sich durch ein Atest vom ND befreien läst.
Erstellt am 18.11.2013 um 08:50 Uhr von Rattle
Hallo,
der arbeitsvertrag muss erfüllt werden, während der acht jahre hättest du dein vertrag ändern sollen.
MFG
Erstellt am 18.11.2013 um 09:09 Uhr von Lotte
Hallo tonile,
habt Ihr eine BV zum Thema Arbeitszeit, die solche Fälle regelt? Ansonsten habt Ihr ja Mitbestimmung bei der Einteilung in die Schichten. Bei Schichtwechsel ist der BR in der MB, so auch das BAG vom 29.9.2004 - 5 AZR 559/03
LG Lotte
Erstellt am 18.11.2013 um 13:21 Uhr von Rattle
Hallo, Lotte
richtig bei schichtwechsel für alle arbeitnehmer ist der BR in der Mitbestimmung, hier geht es aber um einen arbeitsvertrag und das ist individualrecht. er hätte eben in den acht jahren seine Vertrag ändern sollen.
MFG
Erstellt am 18.11.2013 um 13:26 Uhr von nicoline
Rattle,
nein, auch bei Schichtwechsel einzelner AN, bis dahin, welcher AN welche Schicht arbeitet und welche nicht.
Erstellt am 18.11.2013 um 13:35 Uhr von Rattle
Lotte
nein, es steht doch in seinem Arbeitsvertrag drin!
MFG
Erstellt am 18.11.2013 um 15:33 Uhr von thomasi
Mitbestimmung bei Schichtwechsel
Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG.
(BAG 27.06.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.09.2004 - 5 AZR 559/03)
http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm
Erstellt am 19.11.2013 um 14:05 Uhr von Lotte
Hallo Rattle,
überzeugt? Oder muss ich selbst noch etwas schreiben?
LG Lotte
Erstellt am 19.11.2013 um 14:23 Uhr von Nubbel
http://www.ngg.net/themen_von_a_bis_z/arbeitszeitkampagne-2/material/recht_nacht_schicht.pdf
interessant ist auf seite 2 das fettgedruckte
bitte lotte, schreibe selber! geht es dir wieder besser?