Erstellt am 16.11.2013 um 16:25 Uhr von gironimo
Von sich aus zunächst einmal nicht. Die Vertragsparteien müssen sich einigen. Die Frage ist nur, wer am längeren Hebel sitzt. Der AG kann natürlich sagen: o.k. 30 Stunden - mache ich - aber nur an 5 Tagen; sonst micht.....
Es liegt dann an der Kollegin zu sagen: Einverstanden - oder - nicht einverstanden. Dann muss verhandelt werden, und dann kommt es auf die besseren Argumente an.
Die Kollegin kann den BR bitten, vermittelnt tätig zu werden. Und dieser kann an die Verpflichtung der Betriebsparteien erinnern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.