Erstellt am 05.11.2013 um 12:50 Uhr von wwschilla
Hallo,
ohne § etc. zitieren zu wollen bzw. können, glaube ich, das es eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Schichten liegen muss. in manchen Gewerben bzw. Branchen gerne auch 10 Stunden.
beides ist nicht gegeben.
mfg wwschilla
Erstellt am 05.11.2013 um 17:58 Uhr von Charlys
Wäre ein Verstoß, der den AG sehr viel Gled kostet, gegen das ArbZG. Der BR soll handeln. Ggf kann aber auch jeder AN die Aufsichtsbehörde hier einbinden, dürfte aber für diesen dann Stress bedeuten.
Man kann den AG ja einmal auf das ArbZG und die Ruhezeit von 11 Std. hinweisen.
Erstellt am 06.11.2013 um 00:34 Uhr von Pjöööng
Zitat (lofty):
"Wir haben einen Bruckentag an am freitag freiwillig Basis weil keine dich gemeldet hadt die AG entschlossen einen Mannschaft zusmmen zu stellen viele AN mussen den von spatschicht (ende 22.30Uhr) zu fruhschicht kommen (anfang 05.30Uhr ) ist das erlaubt? Ruhezeit? "
Puh! Verständlich schreiben ist etwas anderes! Erwartetst Du ernsthaft dass sich jemand mehr Mühe beim Formulieren seiner Antwort gibt, als Du Dir beim Formulieren Deiner Frage gegeben hast?
Ein Brückentag ist doch eigentlich nur ein Brückentag wenn er zwischen einem arbeitsfreien Tag und einem Wochenende liegt. Wenn also der Freitag ein Brückentag ist, dann müsste doch der Donnerstag ein freier Tag gewesen sein? Dann könnte die Spätschicht von der Du sprichst doch nur bis Mittwoch 22:30 gegangen sein? Dann sollte es eigentlich, zumindest von der Ruhezeit her, unbedenklich sein, am Freitag ab 5:30 wieder zu arbeiten.