Zitat (AlterHase):
"@Pjöööng
Ist aber einwenig sehr weit hergeholt."
Also ich halte die Fristen aus dem BGB nicht für "sehr weit hergeholt"!
Zitat (AlterHase):
"Einmal davon abgesehen, dass auch der § 622 BGB keine acht (8) Monate hergibt,"
Wo ist denn von 8 Monaten die Rede? Für jemanden, der sich selbst als "alten Hasen" tituliert, hast Du eine bemerkenswert ungezwungene Art bei der Interpretation der Beiträge.
Hier brauchen wir ja zum Glück nicht einmal darüber zu streiten, ob der 31.05.2014 noch das Kriterium "Mitte nächsten Jahres" erfüllen würde, sondern können einfach mal überlegen, zu wann denn wirksam gekündigt werden könnte, wenn die ANin tatsächlich schon länger als 20 Jahre dort beschäftigt sein sollte.
Das Gesetz spricht von "sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats". Rechnen wir mal von heute (4.11.) sieben Monate drauf, dann sind wir beim 4.18., oder, da das Jahr 12 Monate hat, beim 4.6. nächsten Jahres. "zum Ende eines Kalendermonats" heißt, dass ich jetzt prüfen muss, ob der 4.6. das Ende des Kalendermonats ist (nein, ist er nicht) und anderenfalls auf dem Zeitstrahl vorwärts gehen muss, um auf den 30.6. zu kommen. Damit hätten wir als als frühesten Beendigungszeitpunkt den 30.6.2014, was man durchaus als "Mitte des Jahres" bezeichnen kann.
Mit Deinen 8 Monaten käme man auf den 31.7.2014...
Jetzt könntest Du möglicherweise versucht sein, zu erwidern, dass sich laut Britt das Ganze ja bereits letzte Woche ereignet hat, und da sei doch noch Oktober gewesen....
Dem würde ich dann entgegnen, dass auf Grund von Britts Beitrag vermutet werden kann, dass der Betriebsrat noch nicht angehört wurde und der BR (wie Du vielleicht weißt) eine Woche Zeit für seine Stellungnahme hat und daher eine Zustellung des Kündigungsschrieben noch im Oktober eher schwierig wäre.
Abgesehen davon gibt es dann auch noch Tarifverträge, die nur Kündigungen zum Quartalsende vorsehen.
Zitat (AlterHase):
"... würden sich bei einer so langen Betriebszugehörigkeit erst recht Punkte ergeben, die einer sozial gerechten Kündigung entgegenstehen würden. Erst recht wenn dieses aufgrund von Krankheiten der Fall sein sollte."
Ja und? Das hat doch rein gar nichts mit der Berechnung der Kündigungsfrist zu tun? Mit welcher Frist hätte denn Deines Erachtens der Arbeitgeber hier zu kündigen, wenn er denn kündigen will?