Erstellt am 01.11.2013 um 15:35 Uhr von gironimo
Ob Du eine 5 Tagewoche oder 6 Tagewoche hast, steht entweder im Arbeitsvertrag oder ergibt sich aus dem Tarifvertrag (genauen Text prüfen). Aber ich gehe mal davon aus, dass es Wille der Tarifparteien war, dass alle Beschäftigte auf 6 Wochen Urlaub kommen.
Entsprechend ist bei denen umzurechnen, die nur tageweise Arbeiten (die Stundenzahl ist dabei unerheblich).
Natürlich kannst Du den BR bitten, für Dich entsprechend zu vermitteln. Da es sich hierbei aber um individualrechtliche Ansprüche handelt, müsstest Du, wenn der BR nicht erfolgreich ist, selbst rechtliche Schritte unternehmen. Und da bietet es sich an, die Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen.
Erstellt am 01.11.2013 um 17:01 Uhr von Onkel
Du hast doch schon laut Gesetz 24 Tage Urlaub.... Frag deinen Einrichtungsleiter mal ob er sich seine Berechnung nicht noch mal ansehen will. Wenn er darauf besteht das er Recht hat( was nicht der Fall ist) sag ihm das du vom 03.Jan bis Ende Feb. im Urlaub bist den das wären genau seine 24 Tage.
Es zählen nur die Arbeitstage an denen normal auch gearbeitet worden wäre. Wenn du also nur an drei Tagen in der Woche arbeiten must, wird dir auch nur drei Tage Urlaub für diese Woche berechnet. Du hast also zwar als Teilzeitarbeiter keine 30 Tage Urlaub, aber du hast genauso viele Wochen im Jahr wie eineVollzeitkraft.
Erstellt am 01.11.2013 um 17:10 Uhr von Kölner
Klasse Antworten. Und so hilfreich...
Der El wird seine Rechnung dann schlüssig durchsetzen können, wenn du mit seiner Berechnung auf sechs Wochen Urlaub in Summe kommst.
Und: Bei einer so ungünstigen Lage der AZ wirst du um eine ganze Woche frei haben zu können, auch 5 Tage Urlaub nehmen müssen.
Erstellt am 01.11.2013 um 17:17 Uhr von nicoline
*Ob Du eine 5 Tagewoche oder 6 Tagewoche hast, steht entweder im Arbeitsvertrag oder ergibt sich aus dem Tarifvertrag (genauen Text prüfen).*
Ja, aber besonders im Schichtdienst ist die gelebte / gearbeitete Wirklichkeit häufig eine andere.Im Zweifelsfall muss man das immer wieder nachrechnen, was natürlich die meisten Betroffenen nicht machen und die AG-Seite schon gar nicht.
*Habe ich eine 5 Tage Woche?*
Schau doch mal hier rein, vielleicht hilft Dir das weiter:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub3.htm
dort findest Du auch, dass bei dieser Umrechnung die Urlaubstage nicht gerundet werden.
*Du hast doch schon laut Gesetz 24 Tage Urlaub....*
Ja, aber bei einer 6 Tage Woche!
Fakt ist aber tatsächlich, dass Du bei einer Umrechnung des Urlaubs auf Arbeitstage tatsächlich nur für die Tage Urlaub verbrauchen musst, an denen Du hättest arbeiten müssen.
Darüber muss Dein Einrichtungsleiter sich im Klaren sein
Erstellt am 02.11.2013 um 14:58 Uhr von AlterHase
Wie Giro schon richtig vermutet hat, ist es die Absicht der GW, allen einen Urlaub von sechs (6) Wochen zu ermöglichen. Egal ob jetzt Voll- oder Teilzeitbeschäftigter.
Ob Du jetzt eine 5- oder 6 Tagewoche hast, ist hier unerheblich. Das ergibt sich schon aus dem Zusatz „wird entsprechend verringert oder erhöht“.
Die Urlaubsdauer ist für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleich. Bei Teilzeitbeschäftigten, die an jedem Arbeitstag (oder Werktag) arbeiten, jedoch mit einer verkürzten Stundenzahl, bemisst sich der Urlaub wie bei Vollzeitbeschäftigten.
Bei Teilzeitbeschäftigten, die lediglich an einzelnen Tagen in der Woche arbeiten, werden bei der Berechnung des Urlaubs die arbeitsfreien Tage angerechnet.
Im Effekt führt dies zu einer nach Wochen gleichen Urlaubsdauer wie für Vollzeitbeschäftigte.
Beispiel:
Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet im Rahmen einer betrieblichen Fünf-Tage-Woche jeweils montags und mittwochs.
Bei der Berechnung des Urlaubs (tariflich 30 Tage) werden die Dienstage, Donnerstage und Freitage angerechnet.
Der Beschäftigte hat sechs Wochen Urlaub.
Formel für das Beispiel:
30 Tage (Urlaubsanspruch) : 5 Tage (Fünf-Tage-Woche) x 2 Tage (gearbeitete Tage) = 12 Tage.
Das bedeutet: Der Beschäftigte nimmt pro Woche die zwei Tage Urlaub, die er arbeitet (montags und mittwochs). Die 12 Tage sind nach sechs Wochen vorüber.
Der Beschäftigte hat also sechs Wochen Urlaub.