Erstellt am 30.10.2013 um 14:20 Uhr von Kölner
Klar kann er das. Wie der AN zur Arbeit kommt ist nicht das Problem des AG.
Erstellt am 30.10.2013 um 19:34 Uhr von nicoline
Der AG kann immer verlangen, dass der AN pünktlich zur Arbeit erscheint. In einem solchen Fall, wie bei dem Sturmtief "Christian", ist es dem AG erlaubt, Verständnis zu zeigen, wenn man zu spät kommt. Das werden viele AG sicher auch so machen, es sei denn, sie haben es mit einem Beschäftigten zu tun, der sowieso dauernd zu spät kommt.