Hallo liebe Leute, ich hab mal eine Frage zur Änderungskündigung und Probezeit.

ArbG hat ArbN eine Änderungskündigung vorgelegt. ArbN verweigerte wegen schlechterer Bedingungen die Unterschrift und wäre somit nach 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Zwischenzeitlich hat derArb G ein verbessertes Angebot vorgelegt da er merkte, Ich brauche den ArbN im Einzelhandelsunternehmen doch und ArbN hat unterschrieben. Nun ist aber im neuen AV eine Probezeit von 6 Monaten verankert. Obwohl das AV eigentlich nie unterbrochen war, ist das möglich?

MfG Takkus