Erstellt am 29.10.2013 um 15:06 Uhr von ganther
Ihr werdet Euch entscheiden müssen. Die Kündigung geht nur mit Eurer Zustimmung. Wenn ihr Euch nicht positioniert muss der AG vor das ArbG ziehen und die Zustimmung ersetzen lassen
Die Zustimmung würde ich mehr als gut überlegen...
Erstellt am 29.10.2013 um 15:41 Uhr von gironimo
Das erste ist - mit dem Kollegen sprechen.
Möglicher Weise ist das ganze auch gar nicht so klar, wie man denkt.
Im Zweifel würde ich das Gericht entscheiden lassen - und das kann nur heißen, dass der BR seine Zustimmung verweigert.
Dann muss der AG zum Gericht gehen und bevor er kündigt die Sache klären.
Auf Formular mit Kreuze machen, würde ich mich ohnehin nicht einlassen. Will der BR einen Widerspruch formulieren (oder wie hier die Zustimmung verweigern), würde ich auf jedem Fall ein eignes Schreiben verfassen.
Erstellt am 29.10.2013 um 18:03 Uhr von lussil
@Gironimo,
der BR war bereits bei dem Gespräch dabei, indem der Kollege zugab,dass Geld fehlt. Er hatte die Verantwortung und Verwaltung des Geldes, zur Ausrichtung der Feierlichkeiten der Firma.
Bin jetzt genau so schlau wie vorher und haben als BR ja auch die Verantwortung für jeden AN.
Erstellt am 29.10.2013 um 18:34 Uhr von polybär
@lussil,
du als einzehl BRM musst dich entscheiden was das Richtige ist. NUR du musst mit dieser entscheidung Leben niemand andres. Wenn der Rest vom Gremium es andres sieht als du dann ist das so.
Genau deshalb gibt es ja > JA,NEIN Enthaltung.
Das ist genau wie die Frage ob die Kündigung gerechtfertig ist. Das ist auch ansichtssache.Selbst wenn du die Kündigung hier anstimmen lässt, wirst du festellen das jeder anders stimmt und sich abstimmungen auch mal drehen wegen neuer Informationen.
Höre auf dein Herz, den mit dem Schmerz musst du dann Leben, kein ander .
Nicht immer ist eine Kündigung das schlimmste, grade bei dem Vorwurf der Verunteuung. Schlimmer wäre noch eine Anzeige oder ein Berufsverbot.
Als tipp sollte es zur Kündigung kommen, wenn möglich zieht das ende Datum zum 31/30 hin. Dann sieht es nicht nach einer Fristlosen aus und der AN hat woanders eine bessere Change (er muss ja nicht sagen warum er gefeuert wurde)
Erstellt am 29.10.2013 um 18:47 Uhr von gironimo
Warum hat er denn überhaupt das Geld gehabt? Der BR ist doch nicht die Eventagentur des AG.
Vielleicht wollte er gar nicht unterschlagen sondern war nur nicht in der Lage, mit dem Geld entsprechend umzugehen.
Ich finde, da gibt es so manchen Punkt zu hinterfragen. Vielleicht doch erst einmal das Gericht entscheiden lassen?
Wenn Ihr die Zustimmung nicht gebt, hindert das doch den AG nicht daran, die Kündigung weiter zu betreiben. Und Ihr müsst nicht Richter in Eurem Betrieb sein.
Schickt den Kollegen doch erst einmal zu einem Fachanwalt - mal sehen, was der zu alledem sagt.
Erstellt am 29.10.2013 um 19:52 Uhr von lussil
Es soll eine Beendigungskündigung zum 30.10.13 sein @poybär.
Letzendlich hast du Recht, wir das Gremium entscheiden und müssen damit leben.
Erstellt am 29.10.2013 um 21:33 Uhr von AlterMann
Hallo lussil,
dass Geld fehlt, bedeutet noch lange keinen Betrug!
Das Geld kann verloren gegangen sein, Quittungen wurden nicht abgeheftet, Vorlagen ohne Vermerk ausgezahlt oder sonst irgendwas.
Nicht mal das bewusste Herausnehmen von Geld für eigene Zwecke bedeutet schon einen Betrug oder wenigstens eine Unterschlagung, wenn der "Täter" das Geld wieder zurücklegen wollte.
Wenn bei Euch nach Anhörung des MA auch nur geringe Zweifel am Hergang bleiben oder Ihr einen Vorsatz nicht sicher erkennen könnt, würde ich persönlich der Kündigung nicht zustimmen. Und schon gar nicht, wenn sich in Zukunft verhindern lässt, dass der Kollege im betrieb auch ohne Vorlagen/Geldverwaltung seine Arbeit leisten kann.