Erstellt am 29.10.2013 um 14:25 Uhr von Charlys
Lese mal hier! http://fahrerlaubnis-anwalt-berlin.de/index.php/arbeitsrecht-und-kraftfahrzeug/kuendigung-bei-entziehung-der-fahrerlaubnis
Also Kündigung ist grundsätzlich ok.
Aber:
Die Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen eines Fahrverbots von einem Monat ist unwirksam - Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.08.2011, 5 Sa 295/10
http://www.hensche.de/Fristlose_Kuendigung_Fahrverbot_fristlose_Kuendigung_wegen_Fahrverbot_von_einem_Monat_Kuendigung_LAG_Mecklenburg-Vorpommern_5Sa295-10.html
Aber dort ging es nur um einen Monat, was der AN mit Urlaub überbrücken konnte.
Erstellt am 29.10.2013 um 15:38 Uhr von ganther
Kündigung ist immer eine Frage der Abwägung. Grundsätzlich ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Tätigkeit im Außendienst ein Kündigungsgrund. Aber im Rahmen der Abwägung kommt es auf die Beschäftigungsdauier, Möglichkeit der Alternativen durch den AG, tatsächliche Beeinträchtigungen der Beschäftigung etc. an
Entscheiden wird das letztendlich wohl ein Gericht
Erstellt am 29.10.2013 um 15:54 Uhr von gironimo
Wenn es dem BR nicht vor der Kündigung gelingt den AG davon abzubringen, die K. auszusprechen, kann der BR nichts tun (außer natürlich einen Widerspruch/Bedenken zu formulieren). Der AG wird dann kündigen und dann kann nur das Gericht entscheiden (vorausgesetzt der Kollege klagt).
Erstellt am 29.10.2013 um 18:39 Uhr von polybär
@kudell,
warum konnte der Ag ihn nicht 1 Monat unezahlt in Urlaub schicken ? Thema kleinstes übel für den AN ? Das wäre die Wahl gewesen und ich meine das es kein Grund ist ihm zu Feuern.
ABER WARUM ist der An nicht zu Gericht gegangen und hat sich seine Fahrerlaubniss wieder besorgt ? Angeblich ist es möglich für den Fall das die Erlaubniss zwingen für den Beruf erfoderlich ist?
Der BR kann und sollte WAS machen !
ggf hat der Kolege sogar ein Sucht Problem UND dann greift ein Besonder Schutz meine ich !!!! (Sucht=Krank)
Erstellt am 30.10.2013 um 06:11 Uhr von Rattle
Hallo,
bei alkohol im spiel kannst du keine fahrerlaubnis wieder besorgen und ein suchtproblem kannst du nur vorher während der arbeit behandeln.
er soll zum anwalt gehen, vielleicht wird die fristlose in eine fristgerechte umgewandelt?
MFG