Erstellt am 25.10.2013 um 15:26 Uhr von gironimo
Wenn Du schon beim Gericht gescheitert bist oder dort keine Chance hast, eine K-Schutzklage zu gewinnen, hat der BR vielleicht unklug gehandelt - für ein "Andenken" Deinerseits reicht es aber nicht.
Die verbleibenden AN können bei der nächsten Wahl andere BRs wählen.
Erstellt am 25.10.2013 um 18:49 Uhr von thomasi
Warum willst du den BR vetklsgen, Klagegrund? Der BR darf zustimmen auch wenn es ggf unschön läuft. Bei Schwerbehindeten muss aber das IA zustimmen.
Erstellt am 25.10.2013 um 23:32 Uhr von sensenpirat
thomasi!
ia hat nicht zugestimmt!
der grund warum ich zuletzt eine Abfindung zustimmen musste!!
war die verbrecheriche Zustimmung seitens eines gekauften und bedrohten Br.
denn wenn der Br. nicht zugestimmt hätte(niemals erlaubt)wären lt.richter 2 Parteien
gegen arbg gewesen.lageso hatte Zustimmung verweigert.
jetzt sind leihkräfte mit 1halb gehalt auf meinen Job,und jeder Willkür ausgesetzt.
ich mit 58 jahren mit hartz bedroht.
geiles land wo alle(alle)schutzmechanismen ausser kraft gesetzt werden,weil die Gwe,
arge, Br,und last not least die Politik die Verbrecher( unterlasser) begünstigen
Erstellt am 26.10.2013 um 14:12 Uhr von Kölner
Man kann deine Frustration und Enttäuschung verstehen. Trotzdem solltest du ein wenig mehr Objektivität an den Tag legen. Alles andere macht krank oder debil (da kann dann der TE 'AlterHase' ein Lied von singen)