Hallo zusammen.

Der AG hat schriftlich um Zustimmung zur Arbeitszeiterhöhung bei einem MA zum 01.10.2013 (!) angefragt.
Ich persönlich bin gegen eine rückwirkende Zustimmung, weil meiner Meinung nach das Betriebsverfassungsgesetz hier gegen eine Zustimmung spricht.
Die Kolleginnen und Kollegen die aus der selben Abteilung stammen wollen der rückwirkenden Arbeitszeiterhöhung zustimmen, damit betreffende Person keine finanziellen Nachteile erleidet.

Können wir absagen und dennoch dazu auffordern mehr geleistete Stunden zu bezahlen (evtl. mit Zuschlägen) und nicht etwa dafür dem MA einen Freizeitausgleich anzubieten?
Darüber hinaus könnten wir auch die Tatsache, dass der Betriebsrat über die demnach bis jetzt geleisteten Überstunden nicht informiert worden ist, doch auch rügen, oder?

Mit freundlichem Gruß,

Hüseyin