Erstellt am 14.10.2013 um 13:17 Uhr von pappnase
Ich arbeite nicht im Schichtdienst - aber ist die Nachtzulage nicht deshalb eine Zulage, weil Du nachts arbeitest? Wenn Du dann statt nachts am Tag arbeitest, wieso solltest Du dann noch eine Nachtzulage bekommen?
Erstellt am 14.10.2013 um 13:43 Uhr von Publikumsjoker
wäre es eine unzulässige benachteiligung, diese zuschläge nicht mehr zu bekommen, nur weil man BR-arbeit macht ?
wäre es eine unzulässige bevorzugung, sie dennoch zu bekommen, obwohl man gar nicht so arbeitet, daß man sie kriegen müsste ?
§ 37 BetrVG
Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit --------ohne Minderung des Arbeitsentgelts------------ zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf --------entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.------------ Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann.
Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit -------------nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer------------- mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung
spricht eigentlich viel dafür, daß die zuschläge zu zahlen sind
aber natürlich nicht steuerfrei