Liebe KollegInnen,

wir haben gerade eine Auseinandersetzung mit dem AG wegen eines teilfreigestellten BR Mitgliedes. Dieses arbeitet regulär in Wechselschicht, hat eine 50% Freistellung => eine Woche 3 Tage die andere Woche 2 Tage den Rest in Wechselschicht. Würde er nur in Wechselschicht arbeiten, würde er immer die im TV vorgesehene große Wechselschichtzulage von 105 € im Monat erreichen. Erreicht er sie wegen der BR Arbeit nicht, bekommt er eine Ausgleichzahlung. Jetzt sieht der TVöD aber auch noch eine gestaffelte Zahl an Zusatzurlaubstagen vor, je nach Anzahl der Monate, in denen man Wechselschicht geleistet hat. Der AG behauptet jetzt, dass er diese nur in der Höhe gewähren muss, in der auch tatsächlich Wechselschicht geleistet wurde, rechnet also die BR Tage aus der Bemessungsgrundlage heraus. Rechtens oder nicht, was ist Eure Meinung?

Danke für Eure Antworten, nicoline