Erstellt am 05.10.2013 um 17:09 Uhr von Charlys
Der Urlaubsanspruch lt Bundesurlaubsgesetz kann nicht verringert werden. Sonst lese hier. http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
Erstellt am 05.10.2013 um 17:23 Uhr von Hartmut
Möglich ist es mit Sicherheit, und ich glaube, es wäre auch rechtlich zulässig. Ihr seid tariflos, also warum nicht dem AG den Tarif, dem er nicht beigetreten ist, zumindest teilweise als BV-Entwurf vorlegen. Mit Begeisterung solltet ihr aber nicht rechnen. Und natürlich, wie Charlys schreibt, der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch ist unabdingbar.
Allerdings, es erscheint wenig praktikabel, den Urlaub wirklich für alle MA einzeln, quasi tabellarisch, in einer BV abzulegen. Bei jeder Personaländerung wäre eine geänderte BV fällig. Das solltet ihr anders lösen.
Erstellt am 05.10.2013 um 18:18 Uhr von gironimo
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der AG die Anwendung des Tarifs per BV unterschreibt.
Erstellt am 05.10.2013 um 18:28 Uhr von Charlys
Defender, warum änderst Du deinen Beitrag nach der ersten Antworz?