Erstellt am 16.09.2013 um 11:20 Uhr von AlterHase
@Kamipu
Der AG hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung, soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der AG Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Tätigkeiten so zu regeln, dass der Mitarbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Tätigkeit es gestattet.
Da er mit dieser Anordnung auch gleichzeitig beiden Parteien gemäß Art. 2 GG gerecht wird, steht diesem nichts entgegen.
Ein Arbeitnehmer kann jetzt nicht erwarten, dass Zeiten in denen er seiner Sucht nachkommt und raucht, auch vom AG bezahlt werden müssen.
„Ist das korrekt? Wo kann man was nachlesen?“
Ja, ist so korrekt.
Nachlesen kann man es in dem Genannten, sowie auch in vielen hierzu ergangenen Urteilen.
Einfach einmal beim BAG suchen.
Erstellt am 16.09.2013 um 12:08 Uhr von gironimo
Nichtsdestotrotz ist aber der BR in der Mitbestimmung (Lage der Pausen, Art und Ort der Zeiterfassung; Raucherräume)
Erstellt am 16.09.2013 um 13:40 Uhr von Charlys
Aber auch nur der Pflichtpausen und Stempeluhren nur wenn der AG hier für Raucherpausen nicht auf vorhandene zurückgreift. Weiter kann die MB des BR ggf schon verbraucht sein. Siehe hier: ........ http://www.bwr-media.de/arbeitssicherheit/2436_raucherpausen-betriebsrat-kann-sein-mitbestimmungsrecht-verbraucht-haben/
Erstellt am 16.09.2013 um 13:49 Uhr von Kulum
Charlys
Was sind "Pflichtpausen"? Redest du von Ruhepausen? Wie kommst du darauf? §87 Abs.1 Ziff.2 redet nur von "Pause" und stellt nicht auf die Ruhepause ab (ich hab jetzt allerdings auch nicht die Kommentierung durchsucht ob sich da nicht doch was herleiten ließe)
Hier scheint noch gar nichts verbraucht zu sein und in dem von dir geposteten Fall hat der BR schlicht und ergreifend gepennt. Das der BR die BV auch einfach hätte kündigen und neu verhandeln können erwähnt die bwr-media vorsichtshalber erst gar nicht.
Erstellt am 16.09.2013 um 14:02 Uhr von Charlys
Kulum, ein AG wird und muss auch nicht extra Raucherpausen einrichten, so gibt es dazu auch keine MB. Der AG verlangt das ausstempeln, dazu muss er zwar den BR einbinden, doch verhindern kann es dieser nicht. Weiter, ob eine bestehende BV kündbar ist und wann muss man stets erst prüfen. Weiter gilt dann die bestehende weiter und es ist offen, was in der neuen steht. Genau wie wer sie verhandelt, denn das Ganze kann über Wahlperiode hinaus sich ziehen. Der neue BR hat dann ggf ganz andere Pläne, Intetessen.
Erstellt am 16.09.2013 um 14:31 Uhr von Kulum
Charlys, prüfe du ruhig ob eine BV kündbar ist. Auch darfst du natürlich gerne jede BV nachwirken lassen. Wenn dich von neuen Regulierungen schon allein die Tatsache abhält, dass du nicht vorhersehen kannst wer sie verhandelt, was am Ende drin steht und was evtl der neue BR dann für Interessen hat, dann lass dich nicht von mir daran hindern, alles beim Alten zu belassen.
Kamipu möchte offensichtlich etwas mitbestimmen, was bis dato noch nicht reguliert ist. Warum verschonst du ihn nicht einfach mit deinem Unsinn über BVen, die es in seinem Unternehmen allem Anschein nach noch gar nicht gibt?
Und wenn ein AG ein generelles Rauchverbot will und der BR nur mitspielt wenn die Raucherpausen geregelt sind, dann kannst du da noch 20x hinschreiben es gäbe keine Mitbestimmung - es gibt sie dennoch
Erstellt am 16.09.2013 um 21:46 Uhr von Hartmut
Charlys, du irrst nicht oft, aber hier schon. Selbstverständlich ist der BR ist in der MB, was die Raucherpausen anbelangt. Ein geradezu klassischer Fall. Komm, der nächste Fragesteller wartet schon.