Erstellt am 10.09.2013 um 18:04 Uhr von Brownstock
Erstellt am 10.09.2013 um 19:02 Uhr von nicoline
*vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung für Mitarbeiter (Kein Betriebsrat) im geplanten Frei, ist die Fahrtzeit Arbeitszeit?*
Der AG kann im geplanten Frei keine Fortbildung anordnen, der Dienstplan ist verbindlich und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
http://www.tobiasmichel.schichtplanfibel.de/auk%20arbeit%20im%20frei%20-%20rechts-%20und%20tarifwidrig.pdf
*ist die Fahrtzeit Arbeitszeit? *
Nein, wenn man der ''Anordnung'' des AG Folge leistet handelt es sich um einen nicht freien Tag und genau wie an jedem anderen Arbeitstag ist der Weg zur und von der Arbeit Sache des AN, es sei denn er verhandelt etwas anderes. Aber 1. bin ich felsenfest überzeugt, dass niemand den Mut haben wird so etwas zu versuchen, lieber leisten alle der Anordnung demütig Folge und 2. wird der AG dieses Ansinnen entrüstet von sich weisen!
*und Zweitens: Nachtdienst 10 Stunden von 20:00 bis 6:15, Mindestbesetzung 2 Mann, Pause wird zu 50% als Bereitschaftsdienst gerechnet, obwohl wir weder den Arbeitsplatz verlassen dürfen noch sonst irgendetwas. Müsste das nicht voll als BD gerechnet werden?*
Nein, im Gegenteil, die Pause müsste im arbeitszeitgesetzlichen Sinne voll als Arbeitszeit gewertet werden, denn seit 2004 BD = AZ. Wenn ihr keine freie Verfügung über die Pausenzeit habt und Euch zur Arbeitsaufnahme bereit halten müsst, dann habt ihr keine Pause und überschreitet damit die tgl. Höchstarbeitszeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Das Ganze hat weniger etwas mit dem TVöD als viel mehr mit Gesetzen zu tun und ohne Betriebsrat braucht man ein eisernes Kreuz um sich gegen solche AG Machenschaften zu wehren, manchmal klappt das sogar mit BR nur sehr schwer!