Erstellt am 09.09.2013 um 15:27 Uhr von Rapper
Kommt darauf an, was im Manteltarifvertrag steht und wie das Schichtsystem dort vereinbart ist. Bei uns werden auch im Wechsel 6 Tage gearbeitet, 2 Früh, 2 Spät und 2 Nacht, dann 4 Tage frei. Wenn im Manteltarifvertrag Schichtarbeit vereinbart ist, unabhängig von der zeitlichen Lage, dann ergeben die 6 Nachtschichten a 6,5 Stunden auch eine 40 Stunden Woche. Es ist nun mal jeder Tag eine Arbeitstag, ausser Sonn- und Feiertage.
Wenn im MTV nicht expliziet die 5 Tage Woche steht, sondern nur 40 Stunden Woche, dann kann der BR auch diesem Schichtsystem zustimmen.
Mann muss sich nur Fragen, welche Gründe der AG hat, so arbeiten zu lassen. Aus Schikane wird er es sicherlich nicht tun. Es ist immer Sinnvoll, sich mit einem Vertreter des BR oder dem BRV mal zu unterhalten, warum der BR diesem Schichtmodel zugestimmt hat.
Erstellt am 09.09.2013 um 15:48 Uhr von Gelab
Wir arbeiten Saison abhängig, es ist sehr viel Arbeit. Wenn der Schichlplan so gearbeitet wird, dann haben wir keine freien Tage dazwischen, es "kann" die Samstag - Frühschicht mal nicht gearbeitet werden. Dies geht dann so bis Ende März 2014. Ich sehe ja ein, Mehrarbeit zu leisten, wo bleibt mein Wochenende?
Erstellt am 09.09.2013 um 16:52 Uhr von Watschenbaum
das ist alles etwas kompliziert
man müsste schauen : was ist laut Arbeitsvertrag möglich
was sagen mögliche Betriebsvereinbarungen
was sagt das Arbeitszeitgesetz
was lässt der Manteltarifvertrag dazu, ggfs. auch unter Nutzung von Öffnungsklauseln im Gesetz
so auf die Schnelle ohne alle Informationen kann man da nichts zwischen Tür und Angel sagen
außer : eine sechs-Tage-Woche mag für manchen hart scheinen, ist aber an sich nicht unzulässig
Erstellt am 09.09.2013 um 17:54 Uhr von gironimo
Bist Du auch in dem Betriebsrat, der diesem Modell so zugestimmt hat?
Grundsätzlich gilt der Samstag nicht als freier Tag. Er ist Werktag wie Montag bis Freitag. Die fünf-Tage-Woche ist in den 60er bis 70er Jahre von den Gewerkschaften durchgesetzt worden. Inzwischen gibt es aber vielerorts Tarife, die andere Verteilregeln möglich machen.
Gehen wir mal davon aus, dass Eurer BR den Tarifvertrag und das ArbZG im Blick hatte und die Regeln MTV-konform sind. Wenn Du den Tarif nicht so genau kennst, solltest Du Dich an die Gewerkschaft wenden.
Bei Saisonbetrieben kommt es oft vor, dass der Verteilspielraum über das ganze Jahr betrachtet werden muss. Da wäre es dann schon wichtig zu wissen, wie denn die Zeit außerhalb der Saison geregelt ist
Erstellt am 10.09.2013 um 09:34 Uhr von azrael
unter beachtung der vorhergehenden antworten wage ich mal einen schnellschuss auf grund deiner frage:
*eine 40 Stunden Woche an in der Regel 5 Werktagen in der Woche* sagt nicht aus, dass ihr keine sechs tage am stück arbeiten dürft. allerdings vermisse ich in deiner beschreibung den ausgleichstag für den fehlenden freien tag. abweichungen von der "regel" sind ja erlaubt aber ein solcher schichtplan (wie von dir beschrieben) ist keine abweichung von der regel sondern schreibt neue regeln fest. d.h. am ende des jahres bzw. des ausgleichzeitraumes müssen die freien tage wieder stimmen. (52 wochen = 104 freie tage)
Erstellt am 10.09.2013 um 14:08 Uhr von Gelab
Hallo Azrael, genau diese Ausgleichstage habe ich auch vermisst, wie ab März weiter gearbeitet wird ist noch unklar. Danke für die Antwort - 52 Tage = 104 freie Tage, wusste ich nicht.
Erstellt am 10.09.2013 um 14:39 Uhr von Gelab
Kann mir jemand helfen: wo finde ich die gesetzliche Regelung über die Ausgleichstage im Jahr (52 Wochen = 104 freie Tage)?
Erstellt am 10.09.2013 um 14:53 Uhr von wortkarg
wo finde ich die gesetzliche Regelung ?
nirgends, weils keine gibt
Erstellt am 10.09.2013 um 14:59 Uhr von Watschenbaum
die "Ausgleichstage", sie du suchst, müssten , wenn überhaupt, im Tarifvertrag geregelt sein
das Gesetz kennt Ausgleichstage nur bei Sonn- und Feiertagsarbeit (§§11,12 ArbZG)
Erstellt am 12.09.2013 um 09:08 Uhr von azrael
@ gelab. im tarifvertrag oder dem arbeitsvertrag wie in diesem fall.
wenn im arbeitsvertrag eine fünftagewoche vereinbart wurde, ist das selbstverständlich bindent und nicht einseitig abänderbar.