Hallo,

unser Gremium beschäftigt sich gerade mit einem Problem, in welchem wir einfach keinen gemeinsamen Nenner finden, obwohl es relativ leicht zu lösen schien:

Ein Mitarbeiter arbeitet nach einem Schichtplan von 7:00 bis 15:30.
Nun soll er aber vom Chef aus bis 20:00 bleiben.
Dies ist in dieser Form ja eindeutig unzulässig, was wir auch zu verstehen gegeben haben!
Der zuständige Abteilungsleiter fordert nun den Mitarbeiter dazu auf, erst um 11:30 die Arbeit aufzunehmen, die 4 Stunden davor im Plan als Überstundenabbau zu deklarieren und die Stunden von 15:30 bis 20:00 als geleistete Überstunden aufzuschreiben.

Ein Teil unseres Gremium (so ich) hält dieses Vorgehen für unzulässig, da ja so einer permanenten Arbeitszeitverlängerung bzw. -verlagerung Tür und Tor geöffnet würde und der Arbeitsbeginn auch bei Überstundenabbau laut Plan um 7:00 begann.
Der andere Teil von uns meint, die Arbeitsstunden würden ja gleich bleiben, nur sind halt Anfang und Ende der AZ anders und stimmt für dieses Vorgehen.

Wir haben uns völlig festgefahren.