Hallo Leute,
wir brauchen Euren Rat.
Wir sind ein 5er BR im mittelständischem Unternehmen und werden ebenfalls von der Gewerkschaft betreut. Wir haben einen gültigen MantelTV, in dem folgendes drin steht:
Die monatliche Arbeitszeit beträgt xxx Stunden. Es wird ein Jahresstundenkonto geführt.
Das Stundenkonto wird bis zu 20 Std. zum Stundenausgleich mit Mehrarbeitsstunden aufgefüllt. Entstehende Fehlstunden sind unterjährig von dem Arbeitnehmer auszugleichen und SOLLTEN nicht über 20 Stunden gelangen. Sind die Fehlarbeitsstunden nachweislich ursächlich durch Fehlplanung des Arbeitgebers entstanden, sind diese vom Arbeitgeber auszugleichen.
Nun zu Fall: Das Stundenkonto wurde bis jetzt (die letzten zwei Jahre) immer im Rahmen von +-20 Std. geführt. Hatte ein MA -20 Std. auf seinem Stundenkonto und seine Monats-Gesamtarbeitszeit wurde bedingt durch Arbeitsmangel nicht erreicht, wurden diese bis jetzt immer vom Arbeitgeber aufgefüllt, also max -20 Std. blieb.
Nun hat die GSL bei einigen MA das Stundenkonto weiter ins Minus geführt.
Kurzarbeit zu beantragen wurde einfach vergessen, diese wurde an und ab getan, wenn die Quote erreicht wurde.
Die GSL beruft sich auf den MantelTV mit dem Passus (SOLLTEN nicht unter 20 Std. gelangen) und bestärkt das Wort "SOLLTEN" nach dem Motto, "kann aber".
Ist die GSL im Recht?
Was würdet ihr machen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß K.K