Erstellt am 20.08.2013 um 11:21 Uhr von Kölner
@toninoel
Gibt es einen BR? Wenn ja, dann gibt es auch § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Den möglichen Aktionismus eines BR hier zu diesem Fall jetzt darzulegen, würde den Rahmen aber sprengen.
Erstellt am 20.08.2013 um 11:57 Uhr von toninoel
Hallo Kölner ja es gibt einen BR, aber er kommt in diesem Fall nicht gegen die Leitung die sagen immer wir bestimmen es wie es gemacht wird, ansonsten sind wir mit dem BR total zufrieden.
Erstellt am 20.08.2013 um 12:00 Uhr von Kölner
Na dann ist da nix zu machen...
Erstellt am 20.08.2013 um 12:05 Uhr von toninoel
also heißt das das wir es so hinnehmen müssen, oder kann der BR da noch ein wort mitreden. es ist doch völlig ungerecht wir müssen arbeiten auch einspringen im frei und wir kriegen unser frei nicht zurück.
Erstellt am 20.08.2013 um 12:11 Uhr von Kölner
@toninoel
Das muss der BR regeln...
Erstellt am 20.08.2013 um 12:51 Uhr von nicoline
*fängt der Arbeitergeber an die Mitarbeiter vorzeitig vom ****geplanten***
Dienst nach hause zuschicken*
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
*wir kriegen auch keinen Ersatztag wenn man mal einspringen tut.*
Ich versteh nicht ganz, was Du damit meinst. Einspringen bedeutet für mich, dass man einen zusätzlichen Dienst übernimmt, der so nicht geplant war. Damit müsste man dann ja über die geplante Zeit hinaus arbeiten und diese Stunden, so die AZ Dokumentation denn im + ist, irgendwann wieder bekommen.
*Ist das rechtens mit dem nach Hause schicken oder gibt es eine Beschäftigungspflicht?*
ich sehe den AG hier im Annahmeverzug weiterhin gibt es dieses Urteil:
BAG 1995: 3 AZR 399/94 => das ist die Mindestankündigungfrist.
Und ja, der BR muss das regeln, denn er ist bei Beginn und Ende der AZ zunächst mal in der Mitbestimmung, also auch bei Änderungen des Dienstplanes.
Und zu guter Letzt empfehle ich diese Lektüre:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf
Erstellt am 20.08.2013 um 12:55 Uhr von gironimo
Vielleicht ist der BR nicht genug durchsetzungsfähig oder es fehlt an Konfliktbereitschaft und Schulung.
Specht noch mal mit dem BR - vielleicht durch Wortmeldungen in einer Betriebsversammlung. Ansonsten - im nächsten Jahr sind wahlen.
Erstellt am 20.08.2013 um 19:26 Uhr von Teufel
Hallo.
Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer wenn diese bis 14 Uhr geplant sind ohne deren Einverständnis nicht früher nach Hause schicken,
Gesetzlich geregelt nachzulesen unter annahmeverzug.
Dies ist auch ein Punkt unserer b v , weil unser Chef das auch immer so gemacht hat.
Wenn er nun jemanden heimschickt muss er trotzdem die zeit vergüten, obwohl der Mitarbeiter nicht da ist.
Außer der Mitarbeiter erklärt sich freiwillig dazu bereit
Erstellt am 20.08.2013 um 20:17 Uhr von ganther
@Teufel
wenn der BR aber mitspielt bleibt dem AN der Schnabel trocken
Erstellt am 21.08.2013 um 07:48 Uhr von Teufel
Ja , ganther klar gibt's alles kenne ich auch .
Aber Toninoel will ja helfen.
Erstellt am 21.08.2013 um 12:27 Uhr von ganther
aber der BR muss sich sein Verhalten im Vorfeld anschauen. Da fällt das Kind doch regelmäßig in den Brunnen... Außerdem ist Toninoel ja nicht das Gremium sondern nur ein BRM