Erstellt am 20.08.2013 um 11:17 Uhr von Kölner
@Dellmann
AG vorlegen - wollen wir hoffen, dass der AG da mitspielt. Je nach Lage kann das ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Erstellt am 20.08.2013 um 20:30 Uhr von Hartmut
Hallo Dellmann, willkommen im BR Forum! Auch für Ärzte ist eine ärztliche Krankschreibung rechtswirksam. Deine Kollegin sollte also jenes Attest der dafür vorgesehenen Stelle (vermutlich ihrem Vorgesetzten) vorlegen. Um das zu bekräftigen, empfehle ich den folgenden Satz zu sagen: "Ich darf keine Bereitschaftsdienste mehr ausführen."
Ihr als Betriebsrat könnt ihr dabei helfen, falls sie das möchte, indem ein BRM ihrer Wahl sie zu dem Gespräch begleitet.
Erstellt am 20.08.2013 um 20:35 Uhr von Nubbel
und ihr solltet ihr vor dem gespräch mitteilen, dass eventuell ein eisiger Wind durch ihren arbeitsvertrag weht