Erstellt am 09.08.2013 um 23:18 Uhr von Hartmut
Nein. Urlaubstage sind solche, an denen man NICHT arbeitet. Daher der Name.
Erstellt am 10.08.2013 um 10:17 Uhr von Charlys
Hartmut hat es mal wieder nicht verstanden. ....... Also, Urlaub musst Du nur für Tage nehmen an welchen eine Arbeitspflicht bestehen würde.
Erstellt am 10.08.2013 um 10:55 Uhr von Watschenbaum
vermutlich geht es darum, daß ein Urlaubstag stundenmässig als "wie gearbeitet" zählt, d.h. es können/dürfen durch Urlaub keine Minusstunden entstehen
vermutlich geht es darum, was pro Urlaubstag zu bezahlen wäre, da könnte dann je nach Ausbildungsvertrag/Tarifvertrag schon sein, daß unterschiedliche Summen bei Arbeitstag und Urlaubstag zustandekommen
vermutlich geht es um etwas ganz anderes
vermutlich könnte nur der Fragesteller konkretisieren, worum es nun genau geht
Erstellt am 10.08.2013 um 11:25 Uhr von Snooker
@balui
ich denke einen groben Überblick gibt auch folgende Seite:
http://www.ihkberlin.de/aus_und_weiterbildung/Ausbildung/Infos_fuer_Ausbildungsbetriebe/Der_Ausbildungsbetrieb/ausbildungsvertrag/813186/Urlaub_fuer_Auszubildende.html
Erstellt am 10.08.2013 um 12:02 Uhr von Charlys
Snooker, leider Fehler in der URL. ........ Richtig .......... http://m.ihk-berlin.deaus_und_weiterbildung/Ausbildung/Infos_fuer_Ausbildungsbetriebe/Der_Ausbildungsbetrieb/ausbildungsvertrag/813186/Urlaub_fuer_Auszubildende.html
Erstellt am 10.08.2013 um 12:18 Uhr von Snooker
Upps, danke Charly. Muss beim Kopieren passiert sein.
Erstellt am 10.08.2013 um 13:03 Uhr von Friwil
Hä?? Arbeiten wie Urlaub?
Den Job will ich auch!!
Euer Friwi