Hallo
in unserem Betrieb besteht eine BV - Arbeitszeitkonto - auf dieses Konto werden alle Überstunden gutgeschrieben , max. 72 STD.Regelarbeitszeit 35 STD - Tarif . Aus diesem Konto soll eine mögliche Arbeitszeitverkürzung bei schlechter Auftagslage gespeist werden.Es würde dann zB nur 21 STD / Woche gearbeitet und 14 STD vom Konto genommen.
Meine Frage : diese BV betrifft tarifgebundene Arbeitnehmer diese BV ist geschlossen zwischen BR und GL , ist diese BV so gültig?
Darf der BR eine geringere wöchentliche Arbeitszeit als der Tarif beschließen?zB 21 STD beschlosse , 35 STD Tarif