Die Urlaubsgenehmigung läuft bei uns im Unternehmen wie folgt ab. Der AN stellt einen schriftlichen Antrag an seinen Vorgesetzten. Dieser muss dann den Urlaubsantrag unverzüglich prüfen (max. einer Woche) und genehmigen oder ablehnen. Es gibt drei Ausfertigungen des Urlaubsscheins. Eine Kopie bekommt der AN, eine Kopie der Vorgesetzte und die originalunterschriebene erste Seite die Personalabteilung.
Normalerweise wird die erste Seite sofort an die Personalabteilung weitergegeben. Und hier liegt das Problem. Es gibt eine AN, die das nicht machen. Sie geben die Urlaubsscheine erst kurz bevor der Urlaub angetreten wird weiter.
Gibt es irgendwie Regelungen, bis wann der genehmigte Urlaubsschein in der Personalabteilung sein muss?
Gilt der Urlaub erst dann als genehmigt, wenn der Urlaub in die HR-Urlaubsdatei eingetragen ist oder schon dann wenn der Vorgesetzte ihn unterschrieben hat?