Erstellt am 31.07.2013 um 09:07 Uhr von Rapper
Wer stellt denn den Strom ab?
Die Stadtwerke, der AG selber oder die sieben Zwerge:-).
Mal ein bischen genauer schreiben.
Erstellt am 31.07.2013 um 09:28 Uhr von gironimo
Ist doch eigentlich egal. Hier kann nicht produziert werden - und zwar durch Umstände, die nicht durch den AN zu verantworten sind. Also Annahmeverzug.
Erstellt am 31.07.2013 um 09:50 Uhr von Dieloewin
Sorry lieber Rapper das es so ungenau war ....... aber es stimmt schon, ist doch egal wer,
es ist der AG der den Strom abstellt.
Erstellt am 31.07.2013 um 10:21 Uhr von rolfo
Man sollte erstmal wissen warum der Strom abgeschaltet wird. Könnte ja z.B. sein um einen Unwetterschaden der letzten Zeit zu beheben, dann wäre das wieder Höhere Gewalt, die hat der AG dann auch nicht zu vertreten.
Der AG wird doch icht aus Spaß den Strom abstellen
Erstellt am 31.07.2013 um 10:32 Uhr von Rapper
rolfo,
doch, hat er. Ich wollte nur wissen, wer den Strom abstellt.
Nach § 615 S.3 geht es hier um den Annahmeverzug durch den AG. Dabei spielt es keine Rolle, ob er selber die Nichtbeschäftigung verursacht oder dies durch "höhere Gewalt" geschieht. Der Gesetzgeber nennt dies Betriebsrisikolehre und schloss damit eine gesetzliche Lücke. Demanch hat der AG auch dann das Entgeltrisiko zu tragen, wenn es auf Grund der Unterbrechung der Betriebstätigkeit wie technische Störungen oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Überschwemmungen, widrige Wetterverhälnisse, Brand, Stromausfall etc.) zum Betriebsstillstand kommt.
Erstellt am 31.07.2013 um 10:36 Uhr von pillepalleTR
Die Frage ist doch, ob alle Bedingungen für einen Annahmeverzug erfüllt sind:
(Quelle: https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/annahmeverzug/#c8865)
1. Es muss ein erfüllbares Arbeitsverhältnis bestehen. -> trifft wohl zu
2. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß nach den §§ 293 ff. BGB angeboten. -> trifft vermutlich zu
3. Der Arbeitnehmer ist zur Erbringung seiner Arbeitsleistung leistungsfähig und leistungsbereit. -> trifft vermutlich zu
4. Der Arbeitgeber hat die Annahme der Arbeitsleistung zu Unrecht verweigert. ->FRAGLICH
Meiner Meinung nach gilt es den letzten Punkt zu klären!
Erstellt am 31.07.2013 um 10:36 Uhr von blackjack
Ich sehe einen Annahmeverzug des Arbeitgebers. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Lohnzahlungsverpflichtungen beinhaltet ist eine Möglichkeit um das Risiko abzuwenden. In wie weit die Stromabstellung voraussehbar war, hätte der Arbeitgeber durch die Einführung von Kurzarbeit das Lohnrisiko auf die Bundesanstalt für Arbeit zu verlagern können.
Erstellt am 31.07.2013 um 11:01 Uhr von pillepalleTR
Kurzarbeit?
Sehe ich auf Grundlage von §95 bzw. 96 SGB3 nicht. Kannst du die Aussage bitte näher erläutern?
Erstellt am 31.07.2013 um 11:10 Uhr von blackjack
Zitat;
Nach § 65 I Nr. 2 AFG muß der Arbeitsausfall Ursache des Verlustes des Arbeitsentgelts sein. Diese Kausalität kann dadurch wirksam werden, daß der Arbeitsausfall ipso jure zum Wegfall des Lohnanspruchs führt, z. B. wenn die Betriebsstörungen die Unmöglichkeit der individuellen Arbeitsleistungen und damit den Wegfall der Lohnansprüche gem. § 323 BGB zur Folge haben. Die Kausalität zwischen Arbeitsausfall und Verlust des Arbeitsentgelts ist aber auch dann gegeben, wenn die zum Arbeitsausfall führenden Umstände den Lohnanspruch zunächst unberührt lassen, weil z. B. Annahmeverzug eintritt oder die Grundsätze der Betriebsrisikolehre zugunsten der Arbeitnehmer eingreifen, aber der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats (gem. § 87 I Nr. 3 BetrVG) Kurzarbeit einführt und damit erst der Arbeitsausfall zum Verlust des Arbeitsentgelts führt.
Quelle: Professor Dr. Horst Ehmann
Erstellt am 31.07.2013 um 11:54 Uhr von Dieloewin
Ich danke Euch allen für die rege Beteiligung....... habe eben mit dem AG gesprochen. Er
wird die ausfallende AZ bezahlen.
Erstellt am 31.07.2013 um 12:27 Uhr von Pjöööng
Zitat blackjack "Nach § 65 I Nr. 2 AFG ..."
blackjack, kannst Du uns bitte dagen, was sich hinter dem Kürzel "AFG" verbrigt und ob es dieses AFG heute überhaupt noch gibt?
Erstellt am 31.07.2013 um 13:33 Uhr von blackjack
Ist heute im SGB III geregelt;
Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem #unabwendbaren Ereignis beruht#, vorübergehend und nicht vermeidbar ist.
AFG = ehemalige Arbeitsförderungsgesetz
Erstellt am 31.07.2013 um 13:40 Uhr von pillepalleTR
§96 SGB 3 definiert den Begriff "erheblicher Arbeitsausfall".
Wenn ich es richtig sehe, sind die vier Voraussetzungen durch ein UND miteinander verknüpft.
(" (...)
3. er nicht vermeidbar ist UND
4. im jeweiligen Kalendermonat (..)")
Wenn das bedeutet, dass ALLE Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen, wage ich im vorliegenden Fall den Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Frage zu stellen.
Aber wie Dieloewin abschließend bekannt gibt: manchmal ist des Rätsels Lösung so einfach.
Erstellt am 31.07.2013 um 13:47 Uhr von Pjöööng
Also ein hoffnungslos veraltetes Zitat ...
Erstellt am 31.07.2013 um 13:54 Uhr von blackjack
##Also ein hoffnungslos veraltetes Zitat ...##
Darum findet es man heute auch noch in Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.
Für Dich dann aber nicht mehr gültig. Schon klar.
Erstellt am 31.07.2013 um 14:21 Uhr von Nubbel
blackjack, die WAF steht auf die beiträge von pjöng, pjööng und pjöööng.
wenn gelöscht wird, dann nur die beiträge von versierten usern wie kölner.
gut dass das problem der löwin geklärt ist!
Erstellt am 31.07.2013 um 14:26 Uhr von Pjöööng
Auch Geschäftsanweisungen können veralten und durch neue ersetzt werden.
Es handelt sich dabei um die Geschäftsanweisung Kurzarbeitergeld (e. S-K. u. e. L.)?
Von wann ist die denn?
Erstellt am 31.07.2013 um 14:29 Uhr von Nubbel
du bist zeitverschwendung
Erstellt am 31.07.2013 um 16:47 Uhr von Valdi
Danke Dieloewin fuer den Beitrag / was dabei rauskam.
Nubel, bitte um etwas mehr Sachlichkeit.
In letzter Zeit wird hier von einigen sehr persoenlich Ausgeteilt. Das finde ich unter aller S.....
Es geht hier um die Sache, wenn sich jemand irrt mit seinem Beitrag, dann konstruktiv korregieren und nicht persoenlich angreifen. Danke, gruss Valdi.
Erstellt am 31.07.2013 um 16:59 Uhr von Nubbel
jaaaaaaaaaaa, wenn es nur darum ginge auf fragen zu antworten, was sollte dann aus nörglern, selbstdarstellern, narzissten und an hybris leidenden werden?