Erstellt am 30.07.2013 um 10:27 Uhr von pillepalleTR
@Nicoline: ging mir bzgl. des Antwortens auch so. Ich hätte auch noch gerne was auf deine bzw. azrael's Kommentar geantwortet.
Ich finde diese "Art der Erziehung" auch mehr als fragwürdig. Wahrscheinlich wird der junge Mensch noch nicht mal im Gespräch auf den "Sinn" dieser "Erziehungsmaßnahme" hingewiesen, sondern gemäß dem Motto "Er wird dann schon selbst wissen, wieso ich ihn zurückbeordert habe." sich selbst überlassen.
Die Qualifikation solcher Ausbilder sollte man mal hinterfragen.
Erstellt am 30.07.2013 um 10:41 Uhr von Nubbel
spannend, kaffeemaschinen reinigen gehört zur ausbildung zum holzmechaniker?
Erstellt am 30.07.2013 um 12:25 Uhr von Charlys
Der AG hätte hier auch anders handeln können.
Arbeitszeitbetrug durch nachlässige Arbeitszeitdokumentation
Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, für die Dokumentation seiner Arbeitszeit selbst zu sorgen, weil in dem Betrieb kein Zeiterfassungssystem existiert oder für bestimmte Arbeitnehmer nicht eingesetzt wird, stellt dies einen erheblichen Vertrauensvorschuss dar. Unterlässt ein Mitarbeiter die regelmäßigen Aufzeichnungen und dokumentiert er später aus der Erinnerung heraus Arbeitszeiten, bei denen er nachweislich nicht im Betrieb anwesend war, kann dies den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.11.2012
10 Sa 270/12
Dieses Urteil ist übertragbar auf diese Situation, denn hier gab es feste Arbeitszeiten so auch dokumentiert und der AN hat diese missachtet
Erstellt am 30.07.2013 um 12:30 Uhr von Nubbel
wenn die vorhandene elektronische zeiterfassung nachlässig zeit erfasst, kann man das nicht dem auszubildenden anlasten:)
charly, es geht um verschlafen. und nur ganz nebenbei: hast du eine ahnung wie hoch die hürden hängen einen auszubildenden zu kündigen?
Erstellt am 30.07.2013 um 12:41 Uhr von Kulum
"Der AG hätte hier auch anders handeln können."
Was davon zu halten ist, hat ja Nubbel schon gesagt.
Ich würde eher als BR mal dem Werkstattleiter den Kopf waschen (lassen). Am liebsten im Beisein des Azubis. Kaffeemaschine putzen, anweisen von Überstunden ohne Zustimmung des BR. Drollig, was sich mancher Möchtegern Chef so auf die Fahne schreibt und von wem er hier auch noch darin bestärkt wird.
Erstellt am 30.07.2013 um 12:53 Uhr von pillepalleTR
@Charlys: auf Nachfrage hat der ursprüngliche Fragesteller "AbisZ" Auskunft darüber gegeben, dass hier weder Vorsatz noch AZ-Betrug vorlag!