Erstellt am 10.07.2013 um 20:24 Uhr von mitleserinnenn
Die Paus3n müssen die Arbeitszeit unterbrechen. Sofern es ein BR gibt ist dieser in der MB
Erstellt am 10.07.2013 um 21:17 Uhr von nicoline
bseidly
magst Du mal schreiben ob und wenn ja welcher Tarifvertrag bei Euch Anwendung findet? Es erstaunt mich etwas, dass in den Nachtarbeitsstunden weniger Zulagen bezahlt werden als im Spätdienst.
Länger als 6 Stunden darf kein AN ohne Pause arbeiten, das heißt: spätestens nach 6 Std. muss die Arbeit durch eine Pause unterbrochen werden.
Erstellt am 11.07.2013 um 09:50 Uhr von gironimo
bseidly
bist Du BR?
Dann kann der AG nicht einfach Pausen irgendwo hinlegen.
Der § 87 BetrVG gibt dem BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Lage und Länge der Pausen.
Erstellt am 12.07.2013 um 10:33 Uhr von Miona
verstehe ich das jetzt richtig , der AG will die Pausen in die Nachtarbeitszeit legen vom Spätdienst ,um Zulagen zu sparen das ist ja völliger Humbug , da muß ja der AG ja erst recht Zulagen zahlen und zwar die Nachtzulagen .
und wie schon erwähnt die lage der Pausen sind Mitbestimmungspflichtig vom BR
gruß Miona