Erstellt am 04.07.2013 um 20:30 Uhr von Watschenbaum
kommt darauf an
schau dir mal folgendes Urteil an : BAG, Beschluss vom 10. 11. 2009 - 1 ABR 54/08
das betrifft auch den Punkt der Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG, wenn das Anlegen der Arbeitskleidung im Betrieb erfolgen soll
(unabhängig davon, ob der AG diese Zeit bezahlen muß)
wenn es dem AG egal ist, wo sich der AN umzieht (z.b. auch zuhause, also die Dienstkleidung auch auf dem Weg zur und von der Arbeit getragen werden kann),
bleibt der Aspekt der Fremdnützigkeit zu klären (z.b. bei besonders auffälliger Dienstkleidung nützt es eher dem AG, wenn ein Mitarbeiter öffentlich als Angestellter einer bestimmten Firma zu erkennen ist)
dazu gibts auch ein neueres Urteil : BAG Urteil vom 19.9.2012, 5 AZR 678/11
Zur Arbeit gehört auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergibt sich schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt
Erstellt am 04.07.2013 um 21:47 Uhr von Hartmut
Ergänzend zu Watschenbaum: Ich bin nicht sicher, aber meiner Meinung nach hätte Euch der AG schon beim Thema "Betriebskleidung: Ja oder nein?" ins Boot holen müssen. Immerhin geht es um eine kollektive Maßnahme, die zwar nicht Leistungs- aber doch verhaltens-bezogen ist. Vielleicht möchte er seine Betriebskleidung nach Afrika spenden? ;)
Erstellt am 05.07.2013 um 08:29 Uhr von gironimo
Im Prinzip kannst Du sicher sein Hartmut. Nur eben, wenn das tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, stellt sich die Frage des Ja und Nein nicht mehr; dann aber die Frage, welche Schutzkleidung (der Chef den weißen Kittel, der Rest die grauen .... oder alle gleich usw. - Ordnung im Betrieb).
Ansonsten zu der Frage, ob es Arbeitszeit ist, stimme ich Watschenbaum zu. Es gehört zu der Frage des Beginns und Ende der Arbeitszeit (also nicht nur wann sondern auch womit beginnt die Arbeit) - also § 87 Abs. 1 Nr.2 BetrVG
Erstellt am 05.07.2013 um 09:08 Uhr von Lotte
Hallo Holgerklein,
habt Ihr schon mal über eine BV zum Thema Betriebskleidung nachgedacht? Da gibt es ja einiges zu regeln, z. B. auch wo sie gewaschen wird, was ist bei Beschädigung etc.
LG Lotte
Erstellt am 05.07.2013 um 10:22 Uhr von azrael
selbst wenn alle gründe für eine umkleidezeit gegeben sind, muss der AG keine zusätzliche zeit zur verfügung stellen. der AN zieht sich einfach wärend seiner arbeitszeit um.
erst wenn dies aus organisatorischen gründen nicht geht (maschienenlaufzeiten o.Ä.) muss eine andere lösung gefunden werden.
Erstellt am 06.07.2013 um 17:53 Uhr von betriebsratten
Sorry...Ihr schmeisst da munter was durcheinander
Handelt es sich um BETRIEBSKLEIDUNG die lediglich ein Corporate Identy widergibt oder um SCHUTZKLEIDUNG im Sinne des Arbeitschutzes deren tragen vom gesetzgeber oder der BG gefordert wird???
Erstellt am 06.07.2013 um 18:07 Uhr von Nubbel
interessiert der unterschied, wenn der chef sie will und der betriebsrat eine betriebsvereinbarung verhandelt?