Erstellt am 03.07.2013 um 14:45 Uhr von gironimo
Der Kollege hat einen Vertrag über 100%. Da kann der AG nicht einfach kürzen - höchstens in beiderseitigem Einvernehmen.
Besteht das nicht, muss der AG den Weg der Änderungskündigung gehen. So schnell tut er es erst einmal nicht - wenn doch, müsste ja der BR zu §§ 99 und 102 BetrVG gehört werden. Und da wird man dann sehen, welche Widerspruchsgründe ziehen.
Wie wäre es aber zuvor mit Diplomatie; kann der Kollege vor Ort nicht auch andere Aufgaben erledigen (ggf. mit zumutbaren Umschulungen)?
>der aber 250 km weit vom Wohnort ist , und er dies machen möchte< Wie ist das zu verstehen? Er will den Job in 250Km Entfernung? Dann soll er doch machen! Oder soll es heißen: er will NICHT?
Erstellt am 03.07.2013 um 15:10 Uhr von Miona
Gironimo er will nicht die 250 km fahren also will er nicht das gleichwertige Angebot vom AG
Erstellt am 03.07.2013 um 15:40 Uhr von gironimo
ok - Na dann gelten Absatz 1 - 3 meiner Antwort
Erstellt am 03.07.2013 um 16:20 Uhr von mitleserinnenn
Das richt doch ggf auch nach betriebsbedingtem Abbau. Also dind dann diese Fakten zu beachten.
Erstellt am 03.07.2013 um 17:07 Uhr von Kölner
@mitleser...
Wat wilssie sagn mit das wortn? Is se hell oder wars dunkl. Danke