Ein seit Feb.2012 arbeitsunfähig geschriebener Angestellter hat zahlreiche private Gegenstände/Unterlagen/Bilder etc. in seinem Büro belassen. Jetzt soll das Büro von anderen Kollegen genutzt werden. Dürfen die privaten Gegenstände ohne Wissen des Kollegen ausgeräumt/umgelagert werden?