Erstellt am 01.07.2013 um 13:09 Uhr von Watschenbaum
zumindest sollte man vorher den Kollegen per Frist bitten, seine privaten Dinge abzuholen bzw. sollte er dies aufgrund seines Zustandes nicht machen können, abholen zu lassen,
bzw. ihn fragen, wie man mit seinen Sachen verfahren soll,
bevor man einfach ausräumt
Erstellt am 01.07.2013 um 13:11 Uhr von Rapper
Zwei Möglichkeiten:
1. Sollte der Kollege eventuell verheiratet sein, könnte seine Angetraute die Sachen aus dem Büro abholen. Absprachen dazu kann man mit dem AG treffen.
2. Sollte er Single sein, dann können zwei MA im Beisein eines BRM die Sachen zusammenräumen und auslagern. Dazu sollte aber unbedingt eine Liste aller Dinge angefertigt werden, die dem Kollegen definitiv gehören oder ihm zuzuordnen sind.
Dann einen netten Brief mit Begründung an ihn schicken, mit dem Hinweis, die Sachen doch irgendwie abholen zu lassen.
Es ist ja kein Rauswurf in dem Sinne, sondern ddas Büro wird gebaraucht.
Erstellt am 01.07.2013 um 13:23 Uhr von Pjöng
Selbstverständlich darf der Arbeitgeber über seine Büroräume verfügen. Insofern ist das Ausräumen und Einlagern in keinster Weise zu beanstanden. Dazu bedarf es auch keines dreiköpfigen Rollkommandos oder einer Inventurliste.
Wie mann dann den "netten Brief" an ihn formulieren will, so dass es nicht wie ein Rauswurf aufgenommen werden kann, würde mich schon interessieren. Das wird nur dann funktionieren, wenn man regelmäßigen Kontakt hält und darüber spricht.
Ganz nebenbei: Der AN wird ja wissen, dass und welche privaten Gegenstände er im Büro hat, also kann er sich auch selber drum kümmern, wenn nicht klar ist, wann er zurück kommt.
Erstellt am 01.07.2013 um 14:09 Uhr von gironimo
Problematischer sehe ich das bei abgeschlossenen Schränken .......
Der AG tut gut daran, erst einmal den Kollegen selbst aufzufordern eine Regelung zu finden (vielleicht kann er ja sogar selbst die Sachen abholen; kommt ja auf die Art der AU an).
Vielleicht nimmt auch einfach der BR mal Kontakt auf. Unbürokratisch geht es meist am Besten.