Erstellt am 27.06.2013 um 22:23 Uhr von mitleserinnenn
AN in der Wiedereingliederung sind ja rechtlich weiter AU/ krank. Die Art der Wiedereingliederung legt der Arzt fest. Der dürfte hier wohl nicht festlegen x Stunden Streik. Wenn der AN sivh nicht an die festgelegten Eingliederungsmaßnahmen hält, bricht er die Wiedereinglieder ab. Der AG hat dann gute Argumente zu sagen, dass war es.
Erstellt am 28.06.2013 um 08:30 Uhr von gironimo
Wodurch das Grundrecht auf Streik eingeschränkt wird? Kann ich mir nicht vorstellen.
Ich würde die Gewerkschaft fragen, die den Streik führt.
Erstellt am 28.06.2013 um 08:41 Uhr von Kulum
Manchmal kann man vor brüllen nur in den Tisch beißen.
Natürlich dürfen die auch streiken und die brechen auch keine Wiedereingliederung dadurch ab.
Halten wir s mal wieder mit Adenauer???
"Es ist ja nicht alles, was ich den Bürgern sage, gelogen."