Erstellt am 26.06.2013 um 19:20 Uhr von mitleserinnenn
Erstellt am 26.06.2013 um 21:30 Uhr von nicoline
Vorausgesetzt Du hast die Befugnis dazu, kannst Du es versuchen. Der / die Beschäftigte muss dem nicht Folge leisten, denn, wenn es einen Dienstplan gibt, ist dieser verbindlich. Mit Einverstännis des / der Beschäftigten ist es möglich.
Erstellt am 26.06.2013 um 22:08 Uhr von Kölner
@nicoline
...mit einer BV auch
...ohne BR auch
...mit einem TV auch
Erstellt am 27.06.2013 um 06:34 Uhr von Hoppel
@ Leica
Es kommt auf den AV an! Ist ein Freizeitausgleich für Ü´stunden nicht geregelt, hat ein AN Anspruch auf Vergütung der Überstunden.
Ist der Freizeitausgleich von Ü´stunden geregelt, kommt es darauf an, ob der AN eine Wahlmöglichkeit zwischen Freizeitausgleich oder Vergütung hat. Hier kann ein Freizeitausgleich nur einvernehmlich erfolgen.
Ist im vertraglich geregelt, dass der AG Ü´stunden einseitig durch Freizeitausgleich abbauen kann, muss eine Mindestankündigungsfrist gewahrt sein.
Außerdem sind etwaige Bestimmungen aus TV, BV zu beachten!
Erstellt am 27.06.2013 um 08:04 Uhr von Kulum
Selbst ohne BV etc musst du eine Ankündigungsfrist wahren. Heute feststellen es ist n bissl weniger zu tun und deswegen mal eben n paar Leute früher nach hause schicken geht maximal einvernehmlich.
Einfach mit "ja" oder "nein" ist die Frage nicht zu beantworten.
Erstellt am 27.06.2013 um 11:01 Uhr von mitleserinnenn
Der BR darf gar keine AN einfach nach Hause schicken, weil er Überstunden vermeiden/reduzieren will. Er kann nur seine Möglichkeiten bei der MB nutzen.
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@nicoline
Da es sich hier um ein BR Forum handelt unterstelle ich erst einmal das der Frager BR ist.
Weiter hat sie bisher nicht erklärt in welcher Funktion sie Fragen stellt.
Letztlich ist es nur ein Hinweis.
AG können selbstverständlich AN nach Leistung der ArbZeit lt.ArbV/TV nach Hause senden. Sie brauchen/müssen keine Ü-Std. anordnen.
Erstellt am 27.06.2013 um 13:41 Uhr von nicoline
@Kölner
vielen Dank für diese nicht erforderlichen Hinweise. Wenn es einen TV oder eine BV dazu geben würde, bräuchte Leica hier nicht zu fragen. Ich gehe davon aus, dass, wenn man Personalverantwortung zu tragen hat, wenigstens *darüber* Bescheid weiß!
@mitleserinnenn
Wo steht, dass der *BR* AN nach Hause schicken will?
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27.06. 21:22 Uhr
@mitleserinnen
*Da es sich hier um ein BR Forum handelt unterstelle ich erst einmal das der Frager BR ist.*
ja, genau, hier stellen nie andere Menschen als BRM Fragen, da hast Du natürlich vollkommen Recht.
*Weiter hat sie bisher nicht erklärt in welcher Funktion sie Fragen stellt.
Trotzdem geht aus der Frage in keiner Weise hervor, dass sie in der Funktion eines BRM gestellt wurde, das interptretierst Du da hinein.
*AG können selbstverständlich AN nach Leistung der ArbZeit lt.ArbV/TV nach Hause senden. Sie brauchen/müssen keine Ü-Std. anordnen.*
Selbstverständlich kann er das aber, ich interpretiere diese Frage so, dass man VOR ABLAUF DER REGULÄREN ARBEITSZEIT eben FRÜHER nach Hause schicken will, um vorhandene Überstunden zu reduzieren. Aber, man kann das sicher auch so lesen wie Du..............