Erstellt am 25.06.2013 um 11:15 Uhr von mitleserinnenn
Was besagen ArbV und ggf geltender TV? Diese können nicht eingeschränkt werden. Diese gilt auch betreffend der Bezahlung.
Erstellt am 25.06.2013 um 11:35 Uhr von Darkly
Danke für die Antwort.
ArbV sind auf 35 Std. und manche auf 37,5 Std. TV haben wir nicht...
Wie kann man da eine gesunde Regelung finden?
Erstellt am 25.06.2013 um 11:38 Uhr von gironimo
Wie mitleserinnenn schon schreibt, was sagt der Tarif dazu?
Entsprechende Vereinbarungen wären nur möglich, wenn der Tarif eine Regelung dieser Art zulässt. So gesehen würde ich im Zweifelsfall die Gewerkschaft hinzuziehen. Wenn kein Tarif besteht, wäre zu prüfen, ob es sich hierbei nur um Entgeltgrundsätze in Verbindung mit Arbeitszeitregelungen im Sinne des § 87 BetrVG handelt, oder schon der § 77 Abs. 3 BetrVG gilt.
Als BR würde ich der Sache ohnehin skeptisch gegenüberstehen. Immerhin wird hier das Arbeitsentgelt zur Abfederung des vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisikos missbraucht.
Eine derartige Sparbüchse müsste dann also eine entsprechende Verzinsung bringen.
>Was ist genau mit Bandbreite in einer BV gemeint?< Genau das, was das Wort meint.
Bandbreiten kann man für die verschiedensten Faktoren vereinbaren. Also z.B. es dürfen +/- 20 Std. im Monat von der Sollzeit abgewichen werden oder dergleichen.
Vorgehensweise: Wenn Ihr dem Gedanken nicht negativ gegenüber steht, solltet Ihr unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen (nicht unbedingt Fachanwalt; hier wahrscheinlich besser einen Tarifexperten). Wenn Ihr eher Nachteile seht, sagt einfach nein dazu. Ob der AG dann versucht die E-Stelle anzurufen, dürfte eher zweifelhaft sein.
Erstellt am 25.06.2013 um 11:40 Uhr von Snooker
hmmm, stellt sich noch die Frage was ist wenn der Betrieb aber so gut läuft das nie Kurzarbeit oder sonstige schlechte Zeiten aufkommen? So würde das pro Nase 130 Std im Jahr machen auf 10 Jahre........und bis ins Rentenalter......... Und selbst für das letztere müsste ja was Festgeschrieben werden. Möchte mir dann aber nicht ausmalen Wenn man 30 Jahre im Betrieb Std. angesammelt hat, die dann auf einem Rutsch ausbezahlt werden sollten und das bei einem Durchschnittlichen Steuersatz von 38 oder 39 %.
Stunden ansammeln in so weit ist gut, aber dann sollte man ein Konto anlegen das Insolvenzgesichert ist. Stundenmäßig sollte man es mit + und - belasten dürfen. Zwischen 100 und 130 Stunden sollte man da schon gehen dürfen. Geregelt werden sollte dann, das wenn tatsächlich mal der Fall von schlechte Zeiten auftritt nach welchen Kriterien die MA ausgewählt werden die abfeiern sollen.
Erstellt am 25.06.2013 um 11:49 Uhr von mitleserinnenn
Gironimo, auch mit Verzinsung wäre es nur mit Einverständnis, also Zustimmung eines JEDEN AN zulässig Stunden welche lt. ArbV erbracht / geleistet werden nicht in Bar auszuzahlen sondern auf Langzeitkonten zu Bunkern. Dieses könnte der BR nur für Mehrarbeit so regeln. Wenn ein BR solches für Mehrarbeit regeln möchte, sollte/müsste er auf Insolvenssichdrung hier achten, verlangen.