Erstellt am 21.06.2013 um 23:18 Uhr von Kölner
@Yesilayazi
Stimmt: § 9 Abs 2 ArbZG
Erstellt am 22.06.2013 um 09:35 Uhr von gironimo
Was ist denn unter "Sonderschicht" zu verstehen?
Wie Kölner schon schreibt. Man kann die Schicht im Sinne des ArbZG am Sonntag um 22.00 Uhr beginnen lassen. Es ist dann eben eine Schicht. Und wie diese eingeteilt werden unterliegt ja bekanntlich der Mitbestimmung.
Unter Sonderschicht würde ich eine Schicht verstehen, die üblicher Weise im Betrieb nicht vorgesehen ist und nur zu einem besonderen Anlass - unter Beachtung der Mitbestimmung - durchgeführt wird.