Hallo an Alle,

mich fragen sei einigen Tagen einige vom Hochwasser betroffene Kollegen, wie es mit der Bezahlung und Freistellung aussieht, wenn sie unmittelbar betroffen sind.
Ich habe ihnen das so erklärt, dass im § 616 BGB geregelt ist, dass ein AN von der Arbeit fern bleiben kann, wenn er unmittelbar betroffen ist und das Fernbleiben nicht von Ihm selber verschuldet ist. Es muss vorher nur mit dem AG abgesprochen sein.
Auch die Bezahlung erfolgt für die Zeit weiter. Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung, wie lange man von der Arbeit fernbleiben kann. Das muss, wie schon gesagt, mit dem AG vorher abgeprochen werden.

Wie sieht es jetzt aber mit den Arbeitsstunden aus? Kann der AG für die Fehlzeiten Mehrstunden anrechnen, heißt, dass Mehrstundenkonto von Betroffenen kürzen?

Kennt da jemand ein Urteil oder eine gesetzliche Regelung?

MfG

Leider habe ich dazu bisher nichts gefunden