Hallo, in unserem Betrieb (TvÖD und Tochtergesellschaft mit angegliedertem TV) gibt es im moment Diskussionen bezgl. Urlaubnahme nach Nachtschichten.

Zum Ist-Zustand: Es gibt einen Regeldienstplan, dieser ergibt die monatlichen Vorpläne und nach dem wird auch der Jahresurlaub geplant. Diese Vorpläne werden zum 15. des Vormonats von der Leitung genehmigt und werden so zum genehmigten Dienstplan. Zwischen Diensplan und Vorplan kann es schon Änderungen geben (Krankheitsbedingt etc.)
In der Regel ist es so, dass wir nach den Nachtdiensten 2 bzw 3 Tage frei haben. Die Leitung besteht darauf, dass wir an diesen Tagen (BSP: Nachtschicht bis Donnerstag morgen 06:15, Urlaub ab Freitag zu nehmen) schon Urlaub nehmen, da wir rein rechtlich keinen Anpruch auf ein frei haben(verweist auf gesetzliche Regelung).

Der Regeldienstplan im Vorplan sieht jedoch ein frei vor. Ebenso ist es mit freien Wochenenden im Vorplan. Hier empfiehlt die Leitung, Freitag und Montag Urlaub zu nehmen um sich so das Wochenende zu Blocken.

Wie ist der rechtliche Status des Vorplanes? Wie Verbindlich ist das ganze oder wird hier nur falsch mit der Materie umgegangen?
Bitte um Stellungnahme da dieses Thema demnächst auf den Plan kommt.