Ein Kollege hat im vergangenen Dezember eine Wohnung für eine Wochenendreise im kommenden September gebucht. Dafür war eigentlich kein Urlaub nötig, da die regelmäßige Arbeitszeit des Kollegen von Montag bis Freitag ist. Nun hat der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Betriebsrat für dieses Wochenende einen Klausurtag für alle Mitarbeiter angesetzt (Dienstverpflichtung) und erwartet nun, dass der Kollege einen Urlaubstag für das Fernbleiben nimmt. Ist das korrekt?