Hallo,

wenn in einer BV ein Teilkündigungsrecht in Bezug auf bestimmte Punkte der BV und die Rechtsfolgen beschrieben ist, aber sonst nichts über Kündigungsmodalitäten geschrieben steht: Wie sind dann die Kündigungsmodalitäten? (erzwingbare BV)

Zum Fall: BR will Lage der Arbeitszeit ändern. GF lässt sich darauf ein, will sich aber ein Teilkündigungsrecht vorbehalten, falls das nicht klappt mit den neuen Arbeitszeiten. Im Falle der Teilkündigung sollen dann die alten Arbeitszeiten wieder gelten.

Wenn GF jetzt vom Teilkündigungsrecht Gebrauch macht: Kann der BR dann (als Hintertürchen) einfach die komplette BV kündigen und dann ggf. über die Einigungsstelle versuchen, die neuen Arbeitszeiten zu erzwingen?