Hallo Forengemeinde,

kann mir jemand ein bindendes Gesetz zur Ganzjahresbeschäftigung geben?

Folgendes Problem.

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen welches sowohl für Privat als auch für öffentliche Unternehmen Arbeiten ausführt.
Bis letzten Winter hatten wir noch Arbeit im Winterdienst, dieser ging nun verloren.

Im Winter gab es Tage an welchen wir nicht arbeiten konnten aus Gründen der Wetterlage ( Schnee, Regen usw.).
Hier kam es nun vor das unser Chef über den Hof rannte und an solchen Tagen die Arbeiter anschnauzte was diese hier wollen und das Sie nach Hause gehen sollten.

Wir haben eine mündliche Absprache über das Arbeiten von ÜStunden für den Arbeitsausfall, sollte es mal nicht gehen. ( 20 Std für schlecht Wetter damit keiner den ganzen Tag im Regen stehen muss.)

Aber hier geht es nun darum das die Arbeiter zur Arbeit fahren, sich umziehen, auf den Chef warten um dann nach Hause geschickt zu werden.

Wehren kann man sich nicht da wir keinen Tarifvertrag haben und wir sollen doch froh sein Arbeit zu haben.
Laut Arbeitsvertrag haben wir 42 Stunden aber in diesem steht nichts von ÜStundenabbau oder sonstigem!
Gibt es hier Gesetzte wo das geregelt ist?
Mir geht es hierbei eher um die Zeit welche zum Umkleiden und an unnötiger Fahrzeit getätigt wird. Muss der Ag nicht wenigstens die Zeit welche ich im Haus war zahlen? Oder gar den ganzen Tag?
Den mein Wille zur Arbeit war gegeben und meine Arbeitskraft wurde zur Verfügung gestellt.

Also denke ich hier auch an Witterungsbedingten Arbeitsausfall welcher vom Unternehmer zu tragen ist.